Ruhig ist es geworden um das Krankenhausstrukturgesetz.
Das KHSG soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Für das Jahr 2016 prognostiziert der GKV-Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 206,2 Mrd. €. Der Bundeszuschuss beträgt im nächsten Jahr 14 Mrd. €. Ein Rückblick auf Geschehnisse der Krankenhauswirtschaft:
Januar 2014
Ein Defizit von mehr als drei Milliarden Euro in deutschen Kliniken geht durch die Presse.
Die Universität Hamburg bescheinigt den deutschen Kliniken in einer Studie, dass sie zu den effizientesten unter den OECD-Ländern gehören.
Februar 2014
Bundesgesundheitsminister Gröhe kündigt mehr Geld fürs Pflegepersonal an.
März 2014
Patientenbeauftragter Laumann will mit einer Ausbildungsreform den Pflegeberuf attraktiver machen.
April 2014
Deutsche Krankenhausgesellschaft verweist auf aktuelle Studie, die Krankenhäuser unter erheblichem Druck sieht.
Mai 2014
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Krankenhausreform“ konstituiert sich
Juni 2014
Der Gemeinsame Bundesausschuss bringt Regelungen für mehr Transparenz der Behandlungsergebnisse mit Hilfe von Sozialdaten auf den Weg, um Zusammenhänge zwischen Erst- und Folgebehandlungen zu erkennen.
Juli 2014
Verkehrsminister Dobrindt stellt sich gegen EU-Verordnung für mehr Sicherheit im Flugverkehr, um das Aus für ca. 1600 Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern zu verhindern.
August 2014
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Personalausstattungsanforderungen in den Frühgeborenenabteilungen der Krankenhäuser. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) ermittelt einen Mehraufwand von 2.500 Pflegekräften und 130 Millionen Euro jährlich.
September 2014
In einer gemeinsamen Resolution fordern DKG, BÄK und DPR eine qualitätssichernde Krankenhausfinanzierung.
Krankenhausbarometer: 42 % der Kliniken in Deutschland schreiben Verluste.
Der PEPP-Katalog für 2015 wird vereinbart.
Oktober 2014
DKG fordert im Vorfeld der Bund-Länder-Gruppe Investitionen für Qualität.
März 2015
Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Infektionsbekämpfung
April 2015
Referentenentwurf der Krankenhausreform sieht Kürzungen bei der Krankenhausvergütung vor. Der Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent soll wegfallen. Krankenhäuser kritisieren Mangel an Investitionsfinanzierung
September 2015
„Krankenhausreform – so nicht!“ Aktionstag der Krankenhäuser vor dem Brandenburger Tor.
Der Gesetzentwurf:
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2015 in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) beraten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten können sich auch künftig auf eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung im Krankenhaus verlassen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz werden wir die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern. Gute Versorgung und gute Pflege im Krankenhaus können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Deshalb stellen wir als Sofortmaßnahme 660 Millionen Euro für mehr als 6300 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung. Außerdem wird eine Expertenkommission prüfen, ob im Rahmen der Fallpauschalen oder über mögliche Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.“
Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Die Schwerpunkte des Gesetzes:
- Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus.
- Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung wird ein Pflegestellen-Förderprogramm In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zugutekommen. Darüber hinaus soll beim BMGim Sommer eine Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung eingesetzt werden. Sie soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob bzw. wie der besondere Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Krankenhäusern im DRG-System oder über Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden kann. Zudem soll sie einen Vorschlag erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden.
- Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungwerden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten ferner in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert.
- Die Neuausrichtung der Mengensteuerungerfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2016 Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene.
- Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugutekommen.
- Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben.
Link zum PDF des Entwurfs zum geplanten Krankenhausstrukturgesetz: